Arbeitsrecht

Die menschliche Arbeitskraft ist der wertvollste aber auch teuerste Faktor im Unternehmen.

Das Gebiet des Arbeitsrechts umfasst Fragen des individuellen wie des kollektiven Arbeitsrechts. Hier geht es ebenso um Probleme innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses wie um Beratung oder Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Im Arbeitsrecht beraten wir im Wesentlichen Arbeitgeber aber selbstverständlich auch Arbeitnehmer.

Themen sind neben den typischen Konstellationen des individuellen Arbeitsrechts wie Kündigung, Betriebsübergang, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnung oder Schadensersatz auch Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. In diesem Bereich unterstützten wir Arbeitgeber bei der Aufstellung von Interessenausgleich und Sozialplan oder in Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat.

Wir beraten und vertreten aber auch Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder die einen Aufhebungsvertrag schließen wollen. Soll ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, einen Abwicklungsvertrag oder eine Änderungskündigung beendet oder umgestaltet werden, empfiehlt es sich, vor der Unterzeichnung die einzelnen Vertragsregelungen überprüfen zu lassen, um gravierende Nachteile zu verhindern. So kann ein Aufhebungsvertrag oder auch ein Abwicklungsvertrag beispielsweise eine Sperre für das Arbeitslosengeld nach sich ziehen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Dienstvertragsrechts. Hier beraten wir sowohl Geschäftsführer bzw. Vorstände als auch die Unternehmen bei der Erstellung oder Überprüfung von Anstellungsverträgen oder unterstützen bei Streitigkeiten aus diesem Bereich.

Ihre spezialisierten Ansprechpartner für alle Fragen des Arbeitsrechts sind:
Rechtsanwalt Rolf L. Klante
Rechtsanwalt Stephan Busch