Handelsrecht / Allgemeines Zivilrecht
pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten
Die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten, wie auch zwischen allen anderen zivilen Rechtssubjekten werden im Wesentlichen durch Verträge und die für diese Verträge geltenden Gesetze bestimmt.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und dem Abschluss von Verträgen im Handelsrecht und im allgemeinen Zivilrecht. Ebenso vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Rechten aus solchen Verträgen. Hierzu gehören Kündigung, Widerruf, Rücktritt und Anfechtung, Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche.
Ihre Ansprechpartner für das Handelsrecht und das allgemeine Zivilrecht sind:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Meyer-Lindemann