Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ruin und Wiederaufbau liegen dicht beieinander. (Epiktet)

Das Insolvenzrecht befasst sich mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und mit der geordneten Abwicklung des schuldnerischen Unternehmens.

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen bei der Sanierung des Unternehmens zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens und der Vorbereitung eines nicht mehr vermeidbaren Insolvenzverfahrens. Bei der Beratung von Geschäftsführern gilt hierbei ein besonderes Augenmerk der drohenden persönlichen Haftung. Privatpersonen beraten und betreuen wir bei Überschuldung im außergerichtlichen Verfahren zur Schuldenbereinigung bis hin zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Ihr Ansprechpartner für das Handelsrecht und das allgemeine Zivilrecht ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Meyer-Lindemann