Wohnungs-
eigentumsrecht / Privates Mietrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit Fragen zur Teilungserklärung, Sondereigentum, Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechten, Hausverwaltung und Verwaltertätigkeit, Wohngeld bzw. Hausgeld, Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan. Hier entstehen häufig Differenzen zwischen Eigentümern und der Gemeinschaft über Beschlüsse der Eigentümerversammlung und ggf. erforderliche Beschlussanfechtungsverfahren.
Im privaten Mietrecht ist oft die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung streitig und welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mietern haben.
Wir sind tätig bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwalter oder bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.
Darüber hinaus beraten wir Hausverwaltungen und führen für diese sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter das Inkasso von Hausgeld- und/oder Mietforderungen durch.
Zudem beraten wir Vermieter und Mieter in allen Fragen der Vertragsgestaltung bis hin zur Kündigung und Räumung.